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Unser Verein wurde am 31.01.1962 durch eine
Gründungsversammlung, im damaligen Gasthaus Wassum, ins Leben gerufen. Das Echo
war sehr positiv, denn immerhin traten an diesem ersten Tag 22 Bürger dem
Verein bei. Vielen Dank für Ihr Interesse!
Auf der Generalversammlung am 06.02.2009 gab es einen Wechsel im Vorstand. Die langjährige Kassenwartin Renate Dornick ist zurück getreten, neuer Kassenwart ist Manfred Godlewski. Wir bedanken uns für die jahrelange (20 Jahre) Mitarbeit bei Renate Dornick und wünschen gleichzeitig dem neuen Kassenwart Manfred Godlewski alles Gute in seinem neuen Amt !!! Renate Dornick bleibt dem Vorstand erhalten, sie ist jetzt im Wirtschafts- und Festausschuß tätig !! Neu in den Wirtschafts- und Festausschuß gewählt wurden Klaus Powalla und Sacha Weil !! Alle anderen Vorstandsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt Danke Renate
Schützenvereins
„FALKE“ Steinfischbach e.V. §
1 Der
Schützenverein „FALKE“ Steinfischbach e.V. mit Sitz in 65529 Waldems 2
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977. Zweck
des Vereins ist die Pflege und Ausübung des Schießens auf sportlicher Basis. Der
Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Abhaltung von schießsportlichen
Veranstaltungen, dem Heranführen der Jugend an sportliche Leistungen durch
entsprechende Trainingsprogramme, der Errichtung, Beschaffung und Erhaltung der
hierzu notwendigen Sportanlagen, Einrichtungen Geräte und Hilfsmittel. §2 Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. §3 Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. §4 Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. §5 Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das
Vermögen an die Gemeindeverwaltung Waldems, mit der Maßgabe, es für die Förderung
des Sports im Sinne des §106 Abs.1 EStG zu verwenden. §6 Der
Verein ist Mitglied des Deutschen Schützenbundes und des Hessischen Schützenverbandes
e.V., Sitz Frankfurt am Main, deren Satzungen er anerkennt. §7 Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §8 Mitgliedschaft: 1.
der Verein hat: a) aktive
Mitglieder über 18 Jahre
b) jugendliche Mitglieder unter 18 Jahre c) passive Mitglieder
d) Ehrenmitglieder 2.
Zur Aufnahme ist schriftliche Anmeldung erforderlich. Mitglied können alle
Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen
guten Leumund verfügen.
Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Ausschuss. 3.
Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, sowie auf
Wunsch eine Satzung zu Selbstkostenpreis. Das neu aufgenommene Mitglied
verpflichtet sich durch seine Beitrittserklärung, die Satzung des Vereins
anzuerkennen und zu achten. 4.
Mitglieder die sich um den Verein ganz besondere Verdienste erworben
haben, können von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt oder/und für
eine Ehrung durch den Hessischen Schützenverband vorgeschlagen werden. §9 Rechte
und Pflichten der Mitglieder: Die
Mitglieder haben freien oder ermäßigten Zutritt zu allen Veranstaltungen.
Ausnahmen werden durch Ausschussbeschluss von Fall zu Fall bestimmt Jedes
Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern, die
festgesetzten Beiträge zu leisten und die von der Vereinsleitung zur
Aufrechterhaltung des Schießbetriebes erlassene Anordnungen zu respektieren.
Mitglieder, die die Vereinsinteressen schädigen und trotz wiederholter Mahnung
nicht davon ablassen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das gleiche
gilt, wenn die Vereinsbeiträge nach Fälligkeit trotz Aufforderung nicht
innerhalb einer Frist von einem Monat bezahlt werden. Ehrenmitglieder genießen
alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Jedes Mitglied über 18 Jahre besitzt
Stimm- und Wahlrecht. Wählbar sind nur Mitglieder über 21 Jahre. §10 Die
Mitgliedschaft erlischt durch den Tod oder durch schriftliche Austrittserklärung
auf den Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat. Der Beitrag
ist bis zum Erlöschen der Mitgliedschaft zu bezahlen. Ein Vereinsmitglied kann
durch Beschluss des Ausschusses ausgeschlossen werden (siehe §9). Bei
Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende. Das ausgeschlossene Mitglied ist
berechtigt, in der nächsten Hauptversammlung Berufung einzulegen, die durch
Beschluss endgültig entscheidet. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder
verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Einrichtungen. Sie haben die
Mitgliedskarte abzugeben. §11 Beiträge
der Mitglieder: a)
Jedes Vereinsmitglied bezahlt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der
Hauptversammlung bestimmt wird. Der Beitrag kann in Teilbeträgen entrichtet
werden. b)
Weiterhin wird an den Trainingsabenden ein vom Vorstand festgelegter
Unkostenbeitrag erhoben. §12 Der
Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder vertritt allein. Im
Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende dem Verein gegenüber verpflichtet, das
Vorstandsamt nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden auszuüben. Außer
diesen, im Sinne des §26 BGB, Vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern können
noch andere Vorstandsmitglieder gewählt werden. Der Vorstand wird von der
Hauptversammlung auf jeweils zwei Jahre gewählt. §13 Die
Hauptversammlung wählt auf die Dauer von 1 Jahr zwei Kassenprüfer. Diese haben
vor dem Rechnungsausschuss eine ordentliche Kassenprüfung vorzunehmen und darüber
in der Hauptversammlung Bericht zu erstatten. §14 Die
ordentliche Hauptversammlung muss in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres
durchgeführt werden. Sie wird vom 1. Vorsitzenden , ersatzweise vom 2.
Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die
Einladung muss spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Mitteilung der
einzelnen Punkte der Tagesordnung erfolgen. Die
Tagesordnung soll folgende Punkte enthalten: a)
Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr. b)
Bericht des Kassenwartes. c)
Bericht der Kassenprüfer. d)
Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer. e)
Wahl des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes (2-jährig). f)
Wahl der beiden Kassenprüfer. g)
Satzungsänderungen. h)
Veranstaltungen. i)
Verschiedenes. Anträge
zur Hauptversammlung können nur berücksichtigt werden, wenn sie mindestens
eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden. Bei
der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit
nicht anders bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.
Vorsitzenden. Über jede Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom
Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. §15 Weiterhin
kann eine außerordentliche Hauptversammlung durch den Vorsitzenden einberufen
werden. Sie muss einberufen werden, wenn dies von mindestens 8 stimmberechtigten
Mitgliedern unter Angabe des Grundes verlangt wird. Die Frist zur Einberufung
ist eine Woche. Die außerordentliche Hauptversammlung hat die gleichen
Befugnisse wie die ordentliche Hauptversammlung. §16 Zur
Beschlussfassung über folgende Punkte ist die Mehrheit von drei Vierteln der in
der Hauptversammlung erschienen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich: 1.
Änderung der Satzung Wird
eine Satzungsbestimmung welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
berührt, geändert, neu eingefügt oder aufgehoben, so ist zusätzlich das zuständige
Finanzamt zu benachrichtigen. 2.
Ausschluss eines Mitgliedes. 3.
Auflösung bzw. Verschmelzung des Vereins, wenn nicht mindestens 7
Mitglieder sich entschließen, ihn weiterzuführen. In diesem Falle kann der
Verein nicht aufgelöst werden. Die Auflösung bzw. Verschmelzung des Vereins
kann nur auf einer Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung
eine Beschlussfassung hierüber angekündigt ist. 4.
Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller
Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienen Mitglieder muss
schriftlich erfolgen. Stand
vom 17.12. 1982 Rolf
Werling
Klaus Powalla gez.
1. Vorsitzender
gez. 2. Vorsitzender f.d.R.d.A.
Jürgen Mollath |